Berufskleidung Wiehl
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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berufskleidung Wiehl GmbH



1 Allgemeines

1.1 Die vorliegenden AGB finden nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB (nachfolgend ”Kunde” genannt) Anwendung.

1.2 Diese AGB gelten für alle zwischen dem Kunden und uns, der Berufskleidung Wiehl GmbH, geschlossenen Verträge über Kauf und Lieferung von Waren sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn dann nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis bestehender Vertragsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2 Angebot - Bestellung - Auftragsbestätigung - Termine - Transport - Lieferung

2.1 Unsere Angebote sind bis zur Annahme eines Auftrags stets freibleibend. Mündliche oder telefonische Bestellungen des Kunden sind für ihn genauso verbindlich wie schriftliche oder elektronische Bestellungen. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Vereinbarungen, die auf unserer Seite von nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern getroffen werden, sind für uns unverbindlich, solange sie nicht durch eine vertretungsberechtigte Person bestätigt werden.

2.2 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich durch uns bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.3 Die von uns angegebenen Qualitäten, Liefertermine und Mengen stehen in jedem Fall unter dem Vorbehalt der richtigen, rechtzeitigen und ausreichenden Selbstbelieferung. Geraten wir in Lieferverzug, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

2.4 Unsere Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch bei frachtfreier Lieferung. Unterhält der Kunde ein Konsignationslager, trägt er die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der bei ihm lagernden, uns gehörenden Ware.

2.5 Der Käufer hat eintreffende Waren sofort auf etwaige offensichtliche Transportschäden hin zu untersuchen. Solche Schäden müssen in Gegenwart des Überbringers / Fahrers auf den Lieferpapieren schriftlich festgehalten und vom Überbringer / Fahrer durch Unterschrift bestätigt werden.

3 Warenbeschreibung - Proben / Muster - keine Garantien

3.1 Wir stellen selbst keine Waren her, sondern betreiben Handel mit Waren unserer Lieferanten. Alle Angaben über die Qualität und Beschaffenheit der Ware beruhen deshalb allein auf den Angaben der Hersteller und Lieferanten. Wir prüfen diese Angaben nur auf offensichtliche Unrichtigkeit, sind darüber hinaus aber weder in der Lage, diese Angaben zu prüfen, noch die grundsätzliche Verwendbarkeit der Ware für den Zweck, für den sie hergestellt ist, zu beurteilen, oder zu beurteilen, ob die Ware für den von unserem Kunden vorgesehenen Zweck geeignet ist.

3.2 Proben und Muster gelten als Durchschnittsqualität der betroffenen Ware. Mit produktionsbedingten Abweichungen, insbesondere dem leicht unterschiedlichen Ausfallen verschiedener Produktionschargen muss gerechnet werden. Nimmt ein Auftrag oder eine Bestellung Bezug auf Proben oder Muster, wird der Vertrag ohne Garantie für eine bestimmte Qualität und Beschaffenheit der Ware geschlossen.

3.3 Proben und Muster sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Versanddatum vom Kunden versandkostenfrei an uns zurückzusenden. Erfolgt keine fristgerechte Rücksendung und hat der Kunde dies zu vertreten, werden ihm die Muster als gekauft in Rechnung gestellt. Für eine Verschlechterung der Ware durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme hat der Kunde Wertersatz zu leisten.

3.4 Unsere technischen und sonstigen Angaben dienen lediglich der generellen Beschreibung der Ware. Sie beinhalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie und befreien den Kunden nicht von der Untersuchungspflicht bzgl. der einzelnen Lieferung.

4 Eingangsprüfung - Mängelansprüche - Rücksendung - Verjährung

4.1 Der Kunde muss die Ware nach Wareneingang oder Übergang der Verfügungsgewalt an ihn überprüfen, erforderlichenfalls durch Stichproben. Erkennbare Mängel sind binnen fünf (5) Werktagen nach Lieferung, verborgene Mängel binnen (3) Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen. Der Kunde muss uns Gelegenheit geben, den Mangel zu prüfen und zu besichtigen, auf Wunsch an Ort und Stelle. Wenn dies verweigert wird, gilt die Ware als beanstandungsfrei angenommen.

4.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung mangelfreier Ware berechtigt und verpflichtet, bevor der Kunde weitergehende Mängelansprüche geltend machen kann.

4.3 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

4.4 Beanstandete Ware darf ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht zurückgesandt werden.

4.5 Soll mangelhafte Ware an uns zurückgesendet werden, so bestimmen wir den Dienstleister, der die Rücksendung abwickeln soll. Wählt der Käufer einen eigenen Dienstleister, ohne dies mit uns vorher zu vereinbaren, so trägt er die Kosten der Rücksendung selbst.

4.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Ablieferung, es sei denn, dass wir den Mangel arglistig verschwiegen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

5 Haftungsbeschränkung

5.1 Wir haften bei Vorsatz, bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz, beim Fehlen der von uns garantierten Beschaffenheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Sofern wir grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.3 Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB) ausgeschlossen. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z.B. Pflicht zur sachmängelfreien Lieferung der Ware und zur fristgerechten Lieferung). In diesem Fall ist unsere Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.4 Abweichend von Ziffer 5.3 ist unsere Haftung jedoch für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden der Höhe nach begrenzt auf 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

5.5 Soweit die Haftung nach Maßgabe von Ziffern 5.2 und 5.3 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, gehen wir davon aus, dass außer für unmittelbare Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, pro Schadensfall fünftausend (5.000) Euro und pro Vertrag insgesamt zwanzigtausend (20.000) Euro ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag zur Abdeckung des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens nicht ausreichen, hat der Kunde uns darauf schriftlich hinweisen, damit wir eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen mit dem Kunden vereinbaren und das höhere Risiko ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdecken können.

5.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist jede weitere Haftung auf Schaden- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung ohne Verschul-den.

5.7 Die in dieser Ziffer 5 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.8 Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten entsprechend, wenn der Kunde an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz verlangt.

6 Zahlungsbedingungen - Preise - Verzug - Abtretungsverbot - Eigentumsvorbehalt

6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis zahlbar sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug.

6.2 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel Vorkasse zu verlangen oder die Lieferung vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6.3 Schecks und Wechsel, deren Entgegennahme wir verweigern dürfen, nehmen wir nur erfüllungshalber an. Diskont, Steuern und Spesen gehen zu Lasten des Ausstellers.

6.4 Alle Preisangaben richten sich ausschließlich an den in Ziffer 1.1 festgelegten Kundenkreis. Soweit nicht ausdrück-lich Bruttopreise angegeben sind, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Wird der Umsatzsteuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Ge-setzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

6.5 Alle Preise beziehen sich entsprechend der Beschreibung nur auf die jeweils abgebildete Ware, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekorationsartikel, es sei denn, dass sich aus jeweils aktuellen Werbemitteln ausdrücklich et-was anderes ergibt.

6.6 Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende An-sprüche bleiben unberührt. Außerdem sind wir berechtigt, Lieferungen einzustellen, auch aus anderen Verträgen. Entsteht uns dadurch ein Schaden, können wir Schadensersatz verlangen. Zugleich werden alle übrigen Forde-rungen zur Zahlung fällig.

6.7 Aufrechnungen gegen andere als unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen sind ausgeschlossen. Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.8 Rechte aus Kaufverträgen mit uns dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. Nicht vollständig bezahlte Waren dür-fen nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden; sie sind vielmehr ausdrücklich gegen den Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat uns unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand zu benachrichtigen.

6.9 Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich Besitzverhältnisse, Gesellschaftsform oder ande-re die Kreditbeurteilung betreffende Umstände ändern.

6.10 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie darf für uns derart be- oder verarbeitet werden, dass wir als Eigentümer bzw. Miteigentümer der Sache anzusehen sind (Vorbehaltsware). Veräußert der Kunde die Sache weiter, tritt er schon heute die entsprechenden Forderungen aus dem Verkauf an uns ab. Wir ha-ben das Recht, Vorbehaltsware oder die neue Sache jederzeit zu besichtigen und entsprechend zu kennzeichnen. Der Kunde gestattet uns dazu, seine Räume zu betreten.

6.11 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zwanzig Prozent (20 %) übersteigt.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

7.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Mannheim.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG) ist ausge-schlossen.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise un-wirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

 

Aktueller Stand 2010

Metropolregion Rhein-Neckar