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§ 1 Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Berufskleidung Wiehl GmbH.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne
dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt insbesondere für
Eigenschaftsbeschreibungen, etwa im Rahmen von Vorgesprächen,
Prospekten, Abbildungen Zeichnungen und Werbeanpreisungen gerade
gegenüber Unternehmern – vgl. auch § 7 Nr. 7.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden
wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.
Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme
der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
§ 3 Preise
1. Die Preise gelten ab Lager. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten
sind nicht inbegriffen, sondern zusätzlich zu entrichten. Alle
Preise sind Nettopreise. Die am Tage der Lieferung geltende Umsatzsteuer
ist zusätzlich zu entrichten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware bzw. der Rechnung
innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis ohne Abzug zu zahlen. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber
dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt
wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf
den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache
auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden Sendungen nicht
versichert. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Käufers
und auf dessen Kosten abgeschlossen.
§ 5 Lieferungen
1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, sofern
nicht eine andere ausdrückliche Vereinbarung erfolgt.
2. Störungen durch Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt,
Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, Verzug des Vorlieferanten,
behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände sind
nicht zu vertreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat
der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns
der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach
der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt
stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung
mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir
an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der
von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel
der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten
nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist
der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher
diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht
bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt
die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den
Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der
Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind
wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung
der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag Frankenthal/Pfalz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
Stand: 19.03.2002
Berufskleidung Wiehl GmbH
Max-Slevogt-Strasse 20 a
67227 Frankenthal
Tel 06233 - 4 60 35
Fax 06233 - 4 42 25
Email: Berufskleidung@Wiehl.com
HRB 21685
Amtsgericht Ludwigshafen
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